Die Arbeitsgruppe (AG) Asyl & Integration setzt sich ein für die Teilhabe geflüchteter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Dies geschieht durch Vernetzungsbestrebungen mit anderen ein-schlägigen Initiativen sowie durch interne Information und Kommunikation. Ziel der AG Asyl & Integration ist es, Fragen, die sich im Zusammenhang mit Begleitung, Schutz und Eingliede-rung geflüchteter Menschen stellen, lösen zu helfen. Dabei weiß sie sich der biblischen Bot-schaft und den Grundsätzen der Humanität verpflichtet.
Die AG Asyl & Integration ist ein Arbeitsgremium des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Span-dau und durch dessen Synode legitimiert und beauftragt. Ein Beirat, zu dem der oder die Vor-sitzende, ein Kollegiumsmitglied sowie der oder die Beauftragte für Koordination und Gemein-wesenarbeit in Hînbûn gehören, berät und lenkt die Arbeit zwischen den einzelnen Tagungs-treffen. Wenn nötig, vertreten sich die Mitglieder des Beirates gegenseitig. In der AG Asyl & Integration können alle diejenigen mitwirken, deren persönliches oder berufliches Anliegen die Arbeit für Geflüchtete und mit Geflüchteten ist. Personen, die sich menschenverachtend, rassistisch, islamophob oder antisemitisch verhalten, sind von der Teilnahme an der AG Asyl & Integration ausgeschlossen.
Die AG Asyl & Integration tritt alle 6 bis 8 Wochen zusammen. Die Tagesordnung wird mit der Einladung versandt. Jede Sitzung wird protokolliert. Beschlussfassungen erfolgen nach dem Mehrheitsprinzip der jeweils Anwesenden.
Zur Arbeit der AG Asyl & Integration gehören öffentliche Stellungnahmen zu kirchlich und ge-sellschaftlich relevanten Ereignissen. Sie werden von den Wahrnehmungen der Mitglieder der AG angeregt, mit der einfachen Mehrheit der jeweils Anwesenden beschlossen, vom Beirat wörtlich erarbeitet und über den Kirchenkreisverteiler publiziert.
Die AG Asyl & Integration unterstützt Projekte, die ihrem Zweck und ihren Aufgaben entspre-chen. Sie sammelt dafür Spenden, die vom Kreiskirchlichen Verwaltungsamt Spandau verwal-tet werden. Anträge auf Finanzierung oder Ko-Finanzierung von Projekten können an den Bei-rat gestellt werden, der darüber entscheidet.
Beschlossen am 6. Mai 2019
Stand 22. Juli 2020