Buße zu tun und ein Leben nach den Geboten Gottes zu führen, ist eine alte biblische Weisung. Was sich für uns nach Justiz und Sanktion anhört („Bußgeld“), ist von seiner ursprünglichen Bedeutung her ein umfassender Akt der Lebensveränderung: Das hebräische Wort schub bedeutet umkehren und meint eine alle Lebensbereiche erfassende Sinnesänderung des Menschen und eine Verhaltensänderung im Sinne des Gehorsams gegen Gott und des Vertrauens zum ihm.
Diese wiederum haben die Abkehr von allem Widergöttlichen und Bösen zur Konsequenz. Das griechische Wort für diesen Sachverhalt, metanoia ist abgeleitet von dem Wort nous, das im Deutschen mit Denken übersetzt wird. Es bedeutet Umdenken, Änderung des Sinnes, Umkehr der Denkrichtung.
Über die lateinische Sprache hat der Begriff Eingang in die europäische Rechtssprache gefunden, so dass Buße im modernen Alltagsdenken eher für ein altmodisches Wort für Strafe gehalten wird.
Die Einrichtung von Bußtagen, also von Zeit, die dem Umdenken des Menschen gewidmet ist und ihm Raum im Leben geben soll, ist eine seit der Antike verbreitete Tradition. In dieser Tradition ist die Einrichtung eines Buß- und Bettags durch Gesetz im Preußischen Staat im Jahr 1893 zu verstehen.
Dieser gesetzliche Feiertag wurde allerdings erst im Jahr 1934 im nationalsozialistischen Staat für das gesamte deutsche Reich verbindlich. Vielleicht liegt es daran, dass es nur geringen Widerstand gab, als wenige Jahre nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten der gesetzliche Feiertag als verbindlich für alle Bundesländer aus dem Kalender gestrichen wurde.
So wünschenswert und verbindlich für den Glaubenden die Buße als fortwährende Selbstprüfung bleibt und so schützenswert sie im Sinne der Religionsfreiheit ist, so müssen wir nach meiner Meinung feststellen: Die Verbindung von „Thron und Altar“ in der Geschichte des Buß- und Bettages und seiner Einrichtung hat zu einer doch sehr halbherzigen Verteidigung des gesetzlichen Feiertages auch in der Kirche selbst beigetragen.
Pfarrer i. R. Ulrich Helm
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