Mit der kirchlichen Trauung wird die eheliche Gemeinschaft oder eine Lebenspartnerschaft unter Gottes Segen gestellt. Die Liebenden bekennen vor Gott und der Gemeinde, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Dieses Versprechen wird voraussetzungslos gegeben.
Wenn sich zwei Menschen Liebe und Treue versprechen, ist das aber auch ein Wagnis, das Mut und Kraft erfordert. Dazu erbitten die Paare den Schutz und Segen Gottes.
Mit Gottes Segen
Kirchen sind der Ort eines Gottesdienstes zur Eheschließung oder Lebenspartnerschaft. Zur kirchlichen Trauung gehört ein biblischer Trauspruch, den die Brautleute selbst aussuchen. Mit dem Trauversprechen bekennt das Paar, dass es seinen Weg gemeinsam gehen will. Nach diesem Versprechen empfängt es den Segen für seine Gemeinschaft.
Trauung für alle - Trauungen für eingetragene Lebenspartner
Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht trennen. Seit 2016 können sich auch gleichgeschlechtliche Paare in Berlin und Brandenburg kirchlich trauen lassen. Der Traugottesdienst wird dann genauso wie der Gottesdienst zur Eheschließung von Mann und Frau gefeiert und durch eine Eintragung ins Kirchenbuch dokumentiert. Mehr Informationen.
Standesamt
Eine kirchliche Hochzeit allein hat nach deutschem Recht keine gesetzliche Gültigkeit. Die Eheleute müssen zuvor zivilrechtlich, also standesamtlich, geheiratet haben. Mit der kirchlichen Trauung allein gelten sie nach staatlichem Recht weiterhin als unverheiratet, haben also keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche und dürfen beispielsweise keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Anders als in der katholischen Kirche ist die Trauung aber kein Sakrament. Eine spätere Trennung bleibt, so bedauerlich sie auch ist, kirchenrechtlich ohne Konsequenzen.