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Bericht von der 3. Tagung der Landessynode 10. bis 13. Oktober 2021

# aus der EKBO

Veröffentlicht am Donnerstag, 18. November 2021 19:30
© Amet Bick
Bericht von der 3. Tagung der Landessynode 10. bis 13. Oktober 2021

Bericht von der 3. Tagung der Landessynode 10. bis 13. Oktober 2021

Die Tagung der Landessynode hat in Präsenz stattgefunden, zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode. Viele Synodale sind sich jetzt erst persönlich begegnet. Die Coronaregeln – außer Lüftungspausen und Maskenpflicht, solange man nicht am Platz war, auch 3G plus täglicher Selbsttest für alle Geimpften und Genesenen – wurden eingehalten und dokumentiert. Mindestens einmal waren auch zwei Polizisten da, die offenbar Einsicht in die Dokumentation nehmen wollten. Bisher weiß ich auch von keinem Coronafall infolge der Synode.

Ich werde hier nicht über jeden einzelnen Antrag berichten, sondern nur die wichtigsten herausgreifen. Wenn Sie mehr wissen wollen als in diesem Bericht steht, können Sie die Anträge und Beschlüsse unter https://www.ekbo.de/wir/landes... einsehen. Leider scheint das „Wort des Bischofs“ nicht dabei zu sein, vielleicht ist es ja irgendwo anders erreichbar.

Das Bischofswort für die Synodaltagung ist nämlich wirklich lesens- und auch hörenswert. Bischof Stäblein hat diesmal das Thema Gottesdienst in den Mittelpunkt gestellt. Er berichtet, man könnte fast sagen: schwärmt von der reichen Vielfalt der Gottesdienste in unserer Landeskirche, geht danach auf die Krise des Gottesdienstes ein, die als solche nicht neu, sondern in der Pandemie nur sichtbarer geworden sei. Die Pandemie hat aber auch neue Gottesdienstformen entstehen lassen und Kreativität freigesetzt. Neue und alte vielfältige Gottesdienstformen können gemeinsam zur steten Weiterentwicklung des Gottesdienstes beitragen. Gottesdienst meint natürlich nicht nur den Sonntagsgottesdienst, sondern die vielen Gottesdienste, die zu verschiedenen Anlässen gefeiert werden. Schließlich geht er noch unter drei Aspekten auf den „vernünftigen Gottesdienst" im Alltag ein: Schöpfungsbewahrung, Kirche mit Geflüchteten und Seelsorge. Die Aufgabe der Kirche sieht er für die Schöpfungsbewahrung im Handeln aus der Zuversicht heraus, dass Gott unsere Welt erhält. Kirche mit Geflüchteten bedeutet Fürbitte, Hilfe auch durch eine gute Willkommenskultur und das Erheben unserer Stimme für faire Behandlung und Sicherheit. Seelsorge ist ein Kernbereich der Kirche, der meist im Verborgenen stattfindet und viel zu selten Dank erfährt. Dank und Stärkung der Seelsorgerinnen und Seelsorger durch uns alle gibt ihnen Kraft.

Es ist ein verändertes Ältestenwahlgesetz verabschiedet worden, allerdings soll bis 2025 eine Neufassung vorgelegt und beschlossen werden. Die derzeitigen Änderungen betreffen unter anderem folgende Punkte:

  1. Bisher fehlende Regelungen zu Gesamtkirchengemeinden werden getroffen.
  2. Unterstützerunterschriften für Kandidierende sind nicht mehr nötig.
  3. Die Änderung der Zahl der Ältesten bei Kandidat:innenmangel wird vereinfacht.
  4. Das Verfahren der Nachwahl von Ältesten und Ersatzältesten wird vereinfacht.
  5. Es soll der Weg zu einem einheitlichen Wahlturnus geebnet werden, der mit dem nächsten Gesetz eingeführt werden soll.

Schon im Vorfeld viel diskutiert wurde das Mindestmitgliederzahlgesetz. Es sieht eine Mindestzahl von 300 Gemeindegliedern für eine Gemeinde vor. Es wurde noch einmal betont, dass das für die Eigenschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts wichtig ist, da eine solche bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Es ist ausdrücklich nicht daran gedacht, die gemeindliche Arbeit jeweils vor Ort zu beeinträchtigen. Die kann weiterhin jeder Ortsgemeinde überlassen bleiben. Die Diskussion in der Synode hat ergeben, dass nun das Konsistorium auf Antrag des Kreiskirchenrates Ausnahmen zulassen kann. Das Mindestmitgliederzahlgesetz war ein Auftrag zur Vervollständigung des auf der letzten Synodaltagung beschlossenen Gemeindestrukturgesetzes. Beides muss also im Zusammenhang betrachtet und bewertet werden.

Geringfügig verändert wurde das Klimaschutzgesetz in bezug auf die zeitlichen Vorgaben. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, die bisher noch nicht enthaltenen Bereiche Mobilität, Vergabe und Beschaffung, Land- und Forstwirtschaft mit der notwendigen Gründlichkeit zu bearbeiten. Es sind Arbeitskreise für die genannten Bereiche eingerichtet worden, wobei auch Fachleute aus den Gemeinden und Kirchenkreisen hinzugezogen werden.

Das Partnerschaftsgleichstellungsgesetz wurde den staatlichen Regelungen folgend in Trauungsgleichstellungsgesetz umbenannt, und der Paragraph gestrichen, der für Pfarrer:innen die Möglichkeit der Ablehnung der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare vorsah. Bei der Einbringung wurde darauf hingewiesen, dass dieser Paragraph auch eine Meldepflicht der Ablehnung enthielt, die nun ebenfalls entfällt. Damit ist die Linie unserer Kirche gegenüber der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare klar, und es wird darauf vertraut, dass an allen Stellen mit dieser Frage seelsorgerlich angemessen umgegangen wird. Übrigens hat die Kirchenleitung am 23. Juli eine lange Erklärung zur Schuld an queeren Menschen abgegeben, die man auf der Website der EKBO leider nicht ohne weiteres, aber mit Google finden kann.

Außerdem wurden eine Reihe von Beschlüssen zu im weitesten Sinne Finanzfragen gefasst, unter anderem der Haushaltsplan für 2022/23 beschlossen.

Der letzte Antrag befasste sich mit der „Europäischen Friedensfazilität“. Die Europäische Friedensfazilität ist ein im März 2021 beschlossener Fonds der EU, der außerhalb des Haushalts der EU angesiedelt ist und damit nicht der Kontrolle des EU-Parlamentes unterliegt. Die Einbindung lokaler Organisationen ist anders al bei der „Afrikanischen Friedensfazilität“ nicht vorgesehen. Der Fonds ist zunächst bis zum Jahr 2027 mit fünf Milliarden Euro ausgestattet. Deutschland beteiligt sich in diesem Jahr mit 100 Mio. Euro. Hier sind Kirchenleitung und Rat der EKD gebeten sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen dessen keine tödlichen Waffen an Drittstaaten geliefert werden.

Dr. Claudia Ludwig