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Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen

# Pressemitteilung

Veröffentlicht am Samstag, 19. Februar 2022 09:41
© Erzbistum Berlin
Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen

Leitbild

Gott hat den Menschen nach seinem Bild erschaffen (vgl. Gen 1,27) und ist selbst Mensch geworden, um ihn zu erlösen (vgl. Joh 1,14). Aus dieser Grundüberzeugung des christlichen Glaubens ist jedem Menschen eine unantastbare Würde in der Ganzheit seiner Person gegeben. Diese Würde ist vom ersten Augenblick des Lebens an bis zum letzten zu schützen. Es ist daher die Sorge und die Pflicht des Volkes Gottes, das Bewusstsein dieser Würde zu stärken und ihre Integrität zu schützen. Dies gilt in besonderer Weise gegenüber den Kindern, den Jugendlichen und allen Schutzbefohlenen, die im Rahmen der pastoralen Arbeit der Fürsorge haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anvertraut sind.

Somit gilt auch für die Pfarrei St. Bernhard, was die Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich des Erzbistums Berlin (Präventionsordnung) vom 01.07.2014 in der Präambel treffend formuliert: „Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Im Geiste des Evangeliums will die katholische Kirche allen Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen einen sicheren Lern- und Lebensraum bieten, in dem die menschliche und geistliche Entwicklung gefördert, die Würde und Integrität geachtet und eine Kultur des achtsamen Miteinanders neu entwickelt wird.“[1]

Jedes Mitglied unserer Gemeinschaft des Glaubens und der Liebe, des Dienstes und des Gebetes ist aufgerufen, im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beizutragen, dass gerade Kinder und Jugendliche sich bei uns sicher fühlen und Eltern uns vertrauen können. Als offizieller Träger von Kinder- und Jugendpastoral trägt die Pfarrei St. Bernhard Stralsund-Rügen-Demmin Verantwortung dafür, diesen Auftrag durch ein Klima der Achtsamkeit, Wertschätzung und Kritikfreundlichkeit zu unterstützen. Dieses vorliegende Schutzkonzept soll gemäß § 2 der Präventionsordnung des Erzbistums als Konzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt dazu dienen, Strukturen und Regeln festzulegen, um die Sensibilisierung bei allen haupt- und ehrenamtlich mit Schutzbefohlenen Tätigen in der ganzen Pfarrei zu fordern und zu fördern.

§ 1 Geltungsbereich und Verantwortung

Das vorliegende Schutzkonzept gilt für die Pfarrei St. Bernhard Stralsund-Rügen-Demmin mit den Gemeinden Hl. Dreifaltigkeit, St. Bonifatius und Maria Rosenkranzkönigin sowie für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes auf dem Territorium dieser Gemeinden, für alle Reisen und Veranstaltungen auf und außerhalb des Pfarrgebiets, die in der Verantwortung der Pfarrei stattfinden. Für die katholische Kindertagesstätte „Marienkrone“ in Stralsund, die in der Trägerschaft der Pfarrei steht, gilt ein gesondertes Schutzkonzept. Andere Orte kirchlichen Lebens und Verbände, die auf dem Gebiet der Pfarrei tätig sind und mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, müssen über ein eigenes, vom Erzbistum Berlin bestätigtes Schutzkonzept verfügen oder das vorliegende Schutzkonzept übernehmen.

Das Schutzkonzept tritt in der vorliegenden Fassung mit dem Beschluss des Kirchenvorstandes vom 13.01.2022 und dem Beschluss des Pfarreirats vom 12.02.2022 in Kraft und wird in Abständen von maximal 5 Jahren bzw. nach jedem Vorfall überprüft und ggf. weiterentwickelt.

§ 2 Präventionsbeauftragte

Der Pfarreirat der Pfarrei St. Bernhard Stralsund-Rügen-Demmin kann zusammen mit dem Kirchenvorstand einen Präventionsbeauftragten und eine Präventionsbeauftragte für die gesamte Pfarrei (siehe Anlage 1) ernennen. Zusätzlich kann jeder Gemeinderat eine beauftragte Person (siehe Anlage 2) benennen. Den Präventionsbeauftragten obliegt die Förderung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und die Fortentwicklung des Institutionellen Schutzkonzepts. Sie sind für Fragen und Beschwerden insbesondere von Kindern, Jugendlichen, Sorge- und Erziehungsberechtigten ansprechbar. Die Präventionsbeauftragten sind einschließlich hinreichender Kontaktdaten auf geeignetem Weg allgemein bekannt zu machen.

Ständige Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit der Pfarrei sowie die Teilnehmer an Fahrten mit Übernachtung können aus ihrer Mitte eine Vertrauensperson wählen.

§ 3 Personalauswahl und -begleitung

Gemäß § 4 der Präventionsordnung des Erzbistums sprechen die Verantwortlichen in der Pfarrei St. Bernhard Stralsund-Rügen-Demmin in Bewerbungsverfahren, in Erstgesprächen und in der Begleitung von Ehrenamtlichen das Thema sexualisierter Gewalt offen an. Dazu gehört bei haupt- und ehrenamtlich Tätigen vor allem

  • die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 4, die Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung gemäß § 5 und die Sorge für die Wahrnehmung einer entsprechenden Schulung gemäß § 6 dieses Schutzkonzeptes,
  • die Thematisierung in Bewerbungs-, Einarbeitungs- und Personalgesprächen,
  • die Information über das Institutionelle Schutzkonzept der Pfarrei St. Bernhard Stralsund-Rügen-Demmin.

§ 4 Erweitertes Führungszeugnis

Volljährige Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendpastoral engagieren, legen vor Antritt ihrer Aufgabe ein Erweitertes Führungszeugnis bei dem Verwaltungsleiter bzw. der Verwaltungsleiterin, oder einer anderen vom Kirchenvorstand beauftragten Person vor. Diese sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dokumentieren die Einsichtnahme entsprechend dem vorgegebenen Dokumentationsbogen des Erzbistums Berlin.[2]

Auch hauptamtlich Angestellte der Pfarrei St. Bernhard Stralsund-Rügen-Demmin legen vor Antritt ihrer Tätigkeit ein Erweitertes Führungszeugnis bei dem Verwaltungsleiter bzw. der Verwaltungsleiterin oder einer anderen vom Kirchenvorstand beauftragten Person vor. Diese sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dokumentieren die Einsichtnahme entsprechend dem vorgegebenen Dokumentationsbogen des Erzbistums Berlin.[3]

Eine Wiedervorlage des Erweiterten Führungszeugnisses geschieht jeweils nach fünf Jahren.

Personen, deren Führungszeugnis eine Straftat gegen die sexuelle entsprechend §72a SGBVIII enthält, dürfen nicht tätig werden. Die Unterlagen werden entsprechend der „Verfahrensordnung zu den, Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz‘ vom 26.08.2013 für das Erzbistum Berlin“ vom 27.11.2013, Ziffer 8, an den Generalvikar weitergeleitet.

Die Prüfung der Erweiterten Führungszeugnisse vom beim Erzbistum Beschäftigter obliegt dem Dienstgeber, d.h. in der Regel dem Erzbistum Berlin.

§ 5 Gemeinsame Schutzerklärung

Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendpastoral verpflichten sich in einer gemeinsamen Erklärung, entschieden für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einzutreten.[4] Die Pfarrei St. Bernhard Stralsund-Rügen-Demmin sichert ihnen dafür die notwendige Unterstützung zu. Eine entsprechende Erklärung von Seiten der hauptamtlich Beschäftigten muss dem Dienstgeber vorliegen. Verantwortlich für die Einholung der Schutzerklärung und Dokumentation ist der Verwaltungsleiter bzw. die Verwaltungsleiterin oder einer anderen vom Kirchenvorstand beauftragten Person.

§ 6 Präventionsschulung

Um ihr Wissen und ihre Handlungskompetenz in Fragen von sexualisierter Gewalt zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit zu stärken, nehmen alle Ehrenamtlichen, die mit Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen arbeiten oder mit ihnen in häufigem Kontakt sind, an einer Schulung im Rahmen des Schulungs- und Fortbildungsprogramms des Erzbistums teil. Diese stellen eine verpflichtende Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen dar.

  • Gottesdienstbeauftragte und ehrenamtlich Engagierte im Küsterdienst, in der Ministranten-, Kinder- und Jugendarbeit, in der Firmvorbereitung und im Erstkommunionunterricht, in der Kirchenmusik, bei der RKW und im Zuge des Religionsunterrichtes besuchen eine Basisschulung (6 Stunden).
  • Hauptamtlich Beschäftigte der Pfarrei und des Erzbistums besuchen Aus- und Fortbildungen gemäß der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin.

§ 7 Verhaltenskodex

Der vorliegende Verhaltenskodex stellt klare Regeln auf, die ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, einen respektvollen Umgang und eine offene Kommunikationskultur gegenüber den Kindern und Jugendlichen sowie den erwachsenen Schutzbefohlenen sicherstellen. Diese Verhaltensregeln verpflichten Mitarbeitende zu einem respektvollen und achtsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Sie sollen den Mitarbeitenden Sicherheit und Orientierung bei der verantwortlichen Gestaltung ihres Engagements geben.

  • Individuelle Grenzen müssen eingehalten werden. Diesbezügliche Äußerungen zum Einhalten von Distanz bzw. zur Überschreitung dieser Grenzen sind zu respektieren.
  • Mitarbeitende verwenden in keiner Form von Interaktion und Kommunikation eine sexualisierte Sprache oder Gestik (z.B. sexuell getönte Kosenamen oder Bemerkungen, sexistische „Witze“), ebenso keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen.
  • Alles, was ehrenamtliche und berufliche Mitarbeitende sagen und tun, dürfen Kinder und Jugendliche weitererzählen. Es gibt darüber keine Geheimhaltung.
  • Bei Körperkontakt (z.B. beim Trostspenden) ist auf die Angemessenheit in der jeweiligen Situation und auf die Bedürfnisse der Personen und deren Grenzen zu achten. Ein transparenter und natürlicher Umgang ist dabei einzuhalten.
  • Fahrdienste für Kinder und Jugendliche werden mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt. Gruppenfahrten sind zu favorisieren. Bei der Fahrt mit nur einem Kind ist besondere Aufmerksamkeit bei der Kommunikation und Transparenz geboten. Insbesondere ist der Fahrdienst mit den Eltern abzusprechen.
  • Religionsunterricht und Ministrantenstunden mit nur einem Kind sind nicht zulässig.
  • Bei Einzelgesprächen mit Schutzbefohlenen ist darauf zu achten, dass sie nicht in einem geschlossenen Raum stattfinden und die Situation einsehbar ist.
  • Beichtgelegenheiten für Kinder und Jugendliche z.B. im Zuge der Sakramentenvorbereitung sollen in gemeinschaftlicher Form angeboten werden, in der die Einzelbeichte integriert ist. Kinder und Jugendliche werden informiert, dass das Beichtgeheimnis für den Priester gilt, sie selber davon aber erzählen dürfen, falls sie es möchten.
  • Für Foto- und Filmaufnahmen sowie deren Veröffentlichung ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen. Anvertraute Schutzbefohlene dürfen weder in unbekleidetem Zustand noch in anzüglichen Posen fotografiert oder gefilmt werden.
  • Der Einsatz von Medien und sozialen Netzwerken muss pastoral begründet und altersadäquat sein und wenn notwendig kommentiert und aufgearbeitet werden. Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Nutzung von sozialen Netzwerken muss eingeholt werden. Die gesetzlichen Regelungen sind dabei einzuhalten.
  • Nutzung und Einsatz von Filmen, Bildern, Computerspielen oder Druckmaterial mit pornographischen Inhalten sind Mitarbeitenden verboten. Kinder- und Jugendschutzregeln müssen bekannt sein und beachtet werden (z.B. FSK-Altersfreigabe bei Filmen).
  • Digitale Medien werden ausschließlich für dienstlich/ehrenamtliche gruppenbezogene Mitteilungen genutzt. Mitarbeitende pflegen keine privaten Internetkontakte (z.B. soziale Netzwerke, Email, Messengerdienste) zu betreuten Kindern/Jugendlichen.
  • In der Sakristei ist das Verhalten während des Umkleidens den Bedürfnissen und Befindlichkeiten der Kinder und Jugendlichen anzupassen. Diese müssen im Zweifelsfall erfragt werden.
  • Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist das Jugendschutzgesetz zu beachten. Alkohol, Tabakwaren und Drogen sind während der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verboten.
  • Veranstaltungen mit Übernachtung und Beachtung der Intimsphäre
    • Fahrten und Veranstaltungen mit Übernachtung mit einer gemischtgeschlechtlichen Gruppe werden von einem gemischtgeschlechtlichen Team begleitet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Leitenden Pfarrers in Absprache mit den jeweiligen Präventionsbeauftragten.
    • Bei Übernachtungen im Rahmen von Ausflügen, Fahrten oder Ferienfreizeiten übernachten Minderjährige und Erwachsene sowie Teilnehmende und Leitende in getrennten Räumen/Zelten. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten oder aus pastoralen Gründen bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Leitenden Pfarrers in Absprache mit den jeweiligen Präventionsbeauftragten. Unter keinen Umständen übernachten Betreuende mit einzelnen Schutzbefohlenen in einem Raum.
    • Mädchen und Jungen übernachten in unterschiedlichen Zimmern oder Zelten. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten oder aus pastoralen Gründen bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Leitenden Pfarrers in Absprache mit den jeweiligen Präventionsbeauftragten.
    • Sanitär- und Schlafräume werden von Betreuenden nur nach vorheriger Ankündigung betreten (z.B. Anklopfen oder Rufen).
    • Sanitärräume werden getrennt nach Geschlecht genutzt. Wenn eine getrennte Nutzung für Betreuende und Teilnehmende nicht möglich ist, ist auf die Wahrung der Intimsphäre zu achten. Betreuende und Teilnehmende duschen - ggf. durch Festlegung unterschiedlicher Duschzeiten - in jedem Fall getrennt.
  • Anvertraute Kinder und Jugendliche erhalten von Mitarbeitenden keine privaten Geschenke. Anlassbezogene Aufmerksamkeiten (in Form von Süßigkeiten o. ähnlichen Kleinigkeiten) sind möglich, werden aber vor der Gruppe transparent gemacht. Mitarbeitende tätigen keine privaten Geldgeschäfte mit anvertrauten Kindern und Jugendlichen (z.B. Geld leihen, etwas verkaufen).
  • Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen in Privatwohnungen werden grundsätzlich als nicht notwendig erachtet. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, ist jemand aus dem Pastoralteam oder von den Präventionsbeauftragten zu informieren, Einzelsituationen in Privatwohnungen mit einem Kind oder einem Jugendlichen sind ausgeschlossen. Kinder und Jugendliche, die Mitarbeitenden zur Betreuung anvertraut sind, übernachten nicht in deren Privatwohnungen.
  • Um Fremden einen unerlaubten Zugang zu erschweren, ist auf einen kontrollierten Zugang zu den Häusern der Pfarrei zu achten.
  • Wo sich in den örtlichen Gegebenheiten oder Räumlichkeiten der Gemeinden Möglichkeiten für sogenannte dunkle Ecken bieten, ist eine ausreichende Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern einzurichten.
  • Um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, sind die Toiletten geschlechtergetrennt einzurichten.

Im Alltag kann es zu einer Übertretung des Verhaltenskodex aus Versehen oder aus einer Notwendigkeit herauskommen. Zur Klärung und ggf. Aufarbeitung bedarf es der Transparenz. Verantwortlich dafür ist zunächst die Person, die eine Regel übertreten hat. Aber auch jede Person, die eine Übertretung des Verhaltenskodex bei jemand anderem wahrnimmt, ist verpflichtet zu handeln. Mitarbeitende machen eigene Übertretungen des Verhaltenskodex und die von anderen Mitarbeitenden gegenüber dem Team oder der Leitung transparent.

§ 8 Pädagogische Prävention

Die auf die Stärkung von Kindern und Jugendlichen angelegte pädagogische Prävention orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

• Dein Körper gehört dir!

• Vertraue deinem Gefühl!

• Du hast ein Recht, Nein zu sagen!

• Schlechte Geheimnisse darfst du weitererzählen!

• Du hast ein Recht auf Hilfe!

• Keiner darf dir Angst machen!

• Bei Missbrauch hast du keine Schuld!

Mädchen und Jungen sollen ermutigt werden, Hilfe zu suchen, und eine Begleitung erfahren, die diesen Botschaften in ihrem Leben Raum gibt und gerecht wird, ohne sie mit der alleinigen Verantwortung für ihren Schutz zu belasten. Sie sollen an allen Orten der Pfarrei und des kirchlichen Lebens öffentlich gemacht werden.

§ 9 Beschwerdewege

Kinder und Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene haben das Recht, sich über das Verhalten von Mitarbeitenden zu beschweren. Dazu können sie alle anderen Mitarbeitenden ansprechen, insbesondere die Präventionsbeauftragten der Pfarrei und der Gemeinden (siehe § 2 und Anlage 1 und 2). Alle Beschwerden werden ernstgenommen und bis zu einer Klärung behandelt.

Jugendliche und Erwachsene sind ermutigt, Übertretungen des Verhaltenskodex oder auch andere Anliegen direkt mit der betreffenden Person zu besprechen. Ein solches Gespräch sollte transparent, wertschätzend und ergebnisoffen geführt werden.

Führt das Gespräch nicht zu einer Lösung oder ist die direkte Ansprache des Betreffenden nicht möglich, sollte zunächst die Vertrauensperson der jeweiligen Gruppe bzw. eine Person aus dem Kreis der Präventionsbeauftragten (siehe § 2 und Anlage 1 und 2) hinzugezogen werden.

Wird auch auf diesem Weg keine Klärung erreicht, ist der Leitende Pfarrer zu informieren.

§ 10 Ansprechpersonen bei Verdacht und Meldewege

Im Fall eines entsprechenden Verdachts ist zwingend den Richtlinien Vorgehen bei Verdacht auf sexuellen Übergriff oder sexuellen Missbrauch durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter in einer Pfarrgemeinde des Erzbistums Berlin zu folgen (siehe Anlage 3).[5] Jeder Verdacht ist dem Leitenden Pfarrer oder direkt einer vom Erzbistum beauftragten externen Ansprechpersonen (siehe Anlage 4)[6] bekanntzumachen. Diese informieren den Ordinarius des Erzbistums Berlin.

§ 11 Kompetenzförderung

Die Pfarrei St. Bernhard Stralsund-Rügen-Demmin unterstützt haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende dabei, ihre Kompetenzen zu erweitern, um sexualisierter Gewalt wirksamer vorzubeugen und entgegentreten zu können. Die Pfarrei unterstützt pädagogische und didaktische Angebote, die Kindern und Jugendlichen dabei helfen, sich selbst gegen Übergriffe und sexualisierte Gewalt zu schützen.

Kinder und Jugendliche sowie Mitarbeitende werden dazu ermutigt, Kompetenzen im Bereich Neue Medien und Soziale Netzwerke zu entwickeln, um insbesondere den Gefahren sexueller Übergriffe in der digitalen Welt begegnen zu können.

Die Pfarrei unterstützt sexualpädagogische Arbeit, die dazu geeignet ist, Kindern, Jugendlichen und allen Schutzbefohlenen durch Selbstreflexion, Wissen und Sprachfähigkeit ein vertieftes Bewusstsein der Schönheit und Heiligkeit von Sexualität und eine höhere Resilienz gegen sexuelle Übergriffe zu verleihen.

[1] https://praevention.erzbistumb..., Stand 02.11.2021

[2] https://praevention.erzbistumb..., Stand 02.11.2021

[3] Siehe Anmerkung 2

[4] https://praevention.erzbistumberlin.de/fileadmin/user_mount/PDF-Dateien/Erzbistum/Praevention/Hinweise_zur_Gemeinsamen_Erklaerung_Stand_18.06.18.pdf, Stand 29.11.2021

[5] https://www.erzbistumberlin.de/fileadmin/user_mount/PDF-Dateien/Erzbistum/Intervention/Vorgehen_Dienste_20140303.pdf, Stand 02.11.2021

[6] https://www.erzbistumberlin.de..., Stand 02.11.2021

Anlage 1 - Präventionsbeauftragte/r für die Pfarrei St. Bernhard Stralsund-Rügen-Demmin

N.N.


Anlage 2 - Präventionsbeauftragte in den Gemeinden der Pfarrei St. Bernhard Stralsund-Rügen-Demmin

Gemeinde Hl. Dreifaltigkeit

N.N.

Gemeinde St. Bonifatius

N.N.

Gemeinde Maria Rosenkranzkönigin

N.N.


Anlage 3


Anlage 4 - Unabhängige Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst:


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