Kirchenvorstandswahl 2025

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Kirchenvorstandswahl 2025

Werden Sie Kirchenvorstand!

Sie möchten Teil des Kirchenvorstands werden und das Gemeindeleben vor Ort mitgestalten? Sie können sich auf eigene Initiative für eine Kandidatur bewerben oder Sie werden für dieses Amt vorgeschlagen: von Mitgliedern Ihrer Kirchengemeinde oder durch den Kirchenvorstand. Voraussetzung ist Ihre Volljährigkeit und Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde. 

Ihr Wahlvorschlag (Wahlvorschlag aus der Kirchengemeinde.pdf) muss bis zum 15. Juni 2025 dem zuständigen Pfarramt vorliegen.     

Gültige Wahlvorschläge benötigen neben Ihrer Unterschrift die Unterschriften von mindestens 10, in Gemeinden mit weniger als 1000 Gemeindegliedern von mindestens 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern, die Ihre Kandidatur vorschlagen bzw. unterstützen. Das Vorschlagsrecht haben alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag (26.10.2025) mindestens 14 Jahre alt sind. Alle wahlberechtigten Mitglieder sind in der Wählerliste geführt, nähere Infos dazu im Kirchenbüro oder in Ihrem Pfarramt.

Alle notwendigen Formulare und Erläuterungen finden Sie hier: 

Kanzelabkündigung D1, Calden.pdf

Kanzelabkündigung D1, Ehrsten.pdf

Kanzelabkündigung D1, Fürstenwald.pdf

Kanzelabkündigung D1, Meimbressen.pdf

Kanzelabkündigung D1, Obermeiser-Westuffeln.pdf

Kanzelabkündigung D1, Liebenau.pdf

Infoblatt Datenschutz für KV-Wahl Kandidaten.pdf

Informationsblatt Pflichten mit Anhang.pdf

Einwilligung für Veröffentlichungen Fotos _ Social_Media.pdf




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