
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus. Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Da die Möglichkeit besteht, dass di Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des Pfarramtes, Obertor 7a, zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 im Pfarramt einzureichen.
Ein Wahlvorschlag muss von 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie im Pfarramt - oder im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl. Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann. Unsere Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk. In unserer Gemeinde werden 4 Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt. Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wahlscheine können vom Montag, 29. September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden. Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse.