
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des Gemeindebüros Erlöserkirche, Mülhäuser Platz 1, Kassel zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)
Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 beim Gemeindebüro, Mülhäuser Platz 1 einzureichen, oder bei den Pfarrer:innen persönlich.
Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein (bei einer Gemeinde unter 1000 Mitgliedern reichen 5 Unterzeichnende). Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:
- im Pfarramt
- oder im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl
Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann.
Unsere Kirchengemeinde ist in folgende Stimmbezirke aufgeteilt:
Weitere Infos, ein Formular und ein Video auch hier https://hoffnungskirchengemein...