Podiumsdiskussion "Demokratie in Gefahr!? - Für und Wider eines AfD-Verbotsverfahrens"

Mittwoch, 6. März 2024, 19:00 - 21:00 Uhr
Haus an der Kreuzkirche, An der Kreuzkirche 6, 01067 Dresden
Michael Nattke, Geschäftsführer Kulturbüro Sachsen e.V.

Nicht erst seit der Veröffentlichung der Correctiv-Recherche wird darüber diskutiert, ob es ein Verbot der AfD braucht. Verschiedene Akteur*innen diskutieren seit geraumer Zeit bundesweit darüber, ob ein Verbot ein geeignetes Instrument ist, um großen Schaden von der Demokratie abzuwenden oder nicht. Insbesondere die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen stehen wegen ihrer rechtsextremen Ausrichtung dabei im Fokus der Debatte. Uns ist es einerseits ein Anliegen, Aspekte dieser Debatte in Dresden zu diskutieren und über die Auswirkungen eines potenziellen Verbots für die ostdeutschen Bundesländer, wie auch bundesweit zu sprechen. Anderseits stellt sich die Frage, der Chancen eines Verbotsverfahrens sowie der gesellschaftlichen Folgen.

Die Veranstaltung soll die bundesweite öffentliche Debatte über ein mögliches AfD-Verbot mit weiteren diversen Perspektiven anreichern.

Podiumsgäste:

  • Prof. Ph.D. Rebecca Pates, Politikwissenschaftlerin, Universität Leipzig
  • Dr. Hendrik Cremer, Jurist, Deutsches Institut für Menschenrechte
  • Stephan Anpalagan, Journalist, Autor und Theologe, Demokratie in Arbeit gGmbH
  • Elisa Calzolari, Geschäftsführerin MigraNetz Thüringen e.V.
  • Prof.em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Jurist, Rechts- und Verwaltungswissenschaften

Moderation: Michael Nattke, Geschäftsführer Kulturbüro Sachsen e.V.

Die Teilnahme ist kostenlos. Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Bitte melden Sie sich unter veranstaltung@kulturbuero-sachsen.de  mit Ihrem Namen und ggf. Ihrer Organisation an. Die Anmeldefrist ist der 01.03.2024.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation des Kulturbüro Sachsen e.V. mit der AG Kirche für Demokratie und Menschenrechte, gefördert von der Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte.


Für die Veranstaltung gilt die Antidiskriminierungsklausel:
Den Veranstaltenden ist ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander sehr wichtig. Störungen oder Beleidigungen führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

mehr Informationen >>

Dies könnte Sie auch interessieren