Abgabe von Wahlvorschlägen für die Kirchenwahl

20. März 2024 - 6. April 2024
Gemeinde- und Friedhofsverwaltung, Blumenfeldstraße 4, 44795 Bochum

Bis zum 6. April 2024 können Vorschläge für die Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl des Presbyteriums abgegeben werden.

Wählbar sind Mitglieder unserer Gemeinde Bochum-Südwest, die am Wahltag wahlberechtigtes Gemeindeglied nach § 1 KWG sind und das 18. und noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet hat. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern  per Unterschrift unterstützt werden.

Wahlberechtigtes Gemeindeglied ist, wer am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen nach  § 1 KWG erfüllt.

In unserer Gemeinde sind bezirksübergreifende Wahlvorschläge für die Vorschlagenden und die Vorzuschlagenden möglich. Wahlberechtigte Gemeindeglieder können somit auch Kandidaten aus anderen Wahlbezirken der Kirchengemeinde für den eigenen Wahlbezirk vorschlagen. Zugleich können Gemeindeglieder in einem anderen als dem eigenen „Wohnsitzwahlbezirk“ kandidieren; unabhängig von der Kandidatensituation im „Wunschbezirk“. 

Neu bei der Kirchenwahl 2024 ist folgende Erklärung zum Wahlvorschlag bzgl. des Erweiterten Führungszeugnisses: 

Im Jahr 2021 ist das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt  (KGSsG) in Kraft getreten. Gem. § 5 des KGSsG besteht auch für das Presbyterium ein Tätigkeitsausschluss für Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurden, die nach SGB VIII von der Beschäftigung in der Kinder- und Jugendhilfe ausschließt. Mit der Erklärung zur Annahme der Wahl unmittelbar im Vorfeld der Abkündigung der Wahlergebnisse müssen die Gewählten deshalb ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz vorlegen. Hierzu muss sich das vorgeschlagene Gemeindeglied bereits mit der Abgabe des Wahlvorschlags schriftlich bereiterklären. Um das erweiterte Führungszeugnis rechtzeitig beantragen zu können, erhält das vorgeschlagene Gemeindeglied von der Kirchengemeinde ein entsprechendes Anforderungsschreiben, das Voraussetzung für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist. Weitere Informationen hierzu erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig vor Beginn des Wahlvorschlagsverfahrens.

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