Liebe Gemeinde,
Gemeindekirchenrat, Gemeindebeirat und Gemeindejugendrat laden Sie ganz herzlich zu einer offenen Gemeindeversammlung am Sonntag, den 03.03.2019 nach dem Gottesdienst (ca. 11.30 Uhr) ein. Wir wollen über zwei wichtige Themen für unser zukünftiges Gemeindeleben miteinander ins Gespräch kommen.
Zunächst wollen wir Sie über eine wesentliche Neuerung im Wahlrecht für den Gemeindekirchenrat informieren. Erstmalig dürfen im Rahmen eines Pilotprojektes Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren in den Gemeindekirchenrat gewählt werden. Wir haben die Landesjugendpfarrerin Sabine Oltmanns eingeladen, uns höchst fachkompetent die Konsequenzen und Möglichkeiten der daraus resultierenden Veränderungen zu erklären. Wir wollen einen breiten Konsens finden, damit dieser Versuch, Jugendliche verantwortlich in die Gemeindeleitung einzubinden, ein Erfolg wird.
Im zweiten thematischen Schwerpunkt unserer Gemeindeversammlung wollen wir uns mit der Einladungspraxis zum Abendmahl in unserer Gemeinde auseinandersetzen. In fast allen Gemeinden wird das unterschiedlich gehandhabt und es herrscht Unsicherheit, was richtig, erlaubt und theologisch vertretbar ist. Unsere Kirchenleitung hat sich deshalb in den Gemeinden umgehört, die Praxis erfragt und für die Landessynode ein Grundsatzpapier erarbeitet. Die Gemeinden sind gebeten, die Abendmahlspraxis zu diskutieren.
Auch unsere Kreissynode hat sich im Herbst dieses Themas angenommen unter der Überschrift: „Eingeladen, nicht zugelassen.“ Jesus Christus lädt zu seinem Mahl alle ein, die zu ihm wollen, ohne Einschränkung. Welcher Mensch, welches Gremium wäre berechtigt, dieser Einladung Zulassungsbeschränkungen entgegen zu stellen? Welche visionären Möglichkeiten ergeben sich für unser gesamtes Gemeindeleben aus dieser Sichtweise?
Ich denke, über beide Themen lässt sich trefflich diskutieren. Wir brauchen Ihre Beiträge und Äußerungen und freuen uns auf Ihr Kommen.
Dr. Erich Fellman
Vorsitzender des Gemeindekirchenrates