Unsere Kirche und das Gemeindehaus in der Bundesallee wurden gebaut, als unsere Gemeinde rund 24.000 Mitglieder zählte. Heute, fast 130 Jahre nach der Kirchweih, zählt die Gemeinde weniger als 5.000 Mitglieder, und die Unterhaltung unserer Gebäude aus dem Kirchensteueraufkommen stellt uns vor finanzielle Probleme. Derzeit fehlen uns mehr als 3 Mio. Euro, um notwendige Erhaltungsarbeiten an Kirche und Gemeindehaus in den kommenden Jahren vornehmen zu können.
In den vergangenen drei Jahren sind mit fachlicher Beratung des Gemeindekirchenrates durch den Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg drei Varianten einer möglichen zukünftigen Bewirtschaftung unserer Gebäude und Grundstücke konzipiert worden. Ein vage umrissenes und noch nicht auf Finanzierungsmöglichkeiten geprüftes viertes Scenario basiert auf Umbauten im Gemeindehaus zwecks Barrierefreiheit und erweiterter Fremdnutzungsmöglichkeiten.
Auf dieser Gemeindeversammlung werden Sie aus erster Hand informiert und ihre Fragen beantwortet. Diskutieren Sie mit unseren Experten. Bringen Sie Ihre Ideen zur Realisierung oder für alternative Ansätze ein!
Ihre Online-Anmeldung hier, oder per Mail bzw. telefonisch über die Küsterei erleichtert uns die Organisation.
Die Gemeinde besitzt neben den Grundstücken Bundesallee 76 (B76) und 76A (B76a) und Goßlerstr. 30 (G30), auf denen das Gemeindehaus steht, sowie Goßlerstr. 3 (G3, Kita und Garagen) u.a. noch die Goßlerstr. 4 (G4, Kitahof) und Wiesbadener Str. 87 (W87, Pfarrgarten). G4 und W87 könnten von uns bebaut oder zwecks Bebauung verpachtet werden. Ein Verkauf der Grundstücke ist ausgeschlossen. Die Kirche und die Kita bleiben in allen Varianten erhalten, Spielplatz und Außenbereich würden ggf. verlegt.
Wenn Pächter unserer Grundstücke diese bebauen, würde die Gemeinde in diesen Gebäuden Räume nach Bedarf anmieten. Die Wahl der Pächter muss eine gut nachbarschaftliche Beziehung zur Kita ermöglichen, so dass insbesondere Lärmklagen vermieden werden.
Variante 1 „Neubau“
Die Grundstücke G4 und W87 werden an eine Baugruppe verpachtet. Diese errichtet auf beiden Grundstücken neue Gebäude, die ihr gehören. Die Gemeinde mietet im Neubau auf G4 Räume entsprechend ihrem Bedarf an. Deren Gesamtfläche würde rund 625 m² umfassen. Zum Vergleich: Derzeit nutzen wir im Gemeindehaus 1500 m². Diese Flächen in B76a und G30 werden vermietet, mit Ausnahme des Jugendkellers und des Nachtcafés. Die Gemeinde zieht sich aus dem Altbau zurück, in ihrer Eigenschaft als dessen Vermieterin muss sie den dortigen Instandsetzungsstau auflösen. Die neuen Gemeinderäume in G4 sind barrierefrei und haben Gartenzugang, der alte Gemeindesaal steht nicht mehr zur Verfügung.
Variante 2 „Mischung“
Die Grundstücke G4 und W87 werden zu einem geringeren Pachtzins als in Variante 1 an eine diakonische Einrichtung verpachtet. Die Gemeinde zieht sich aus B76a zurück, wobei sie sich Nutzungsrechte am Gemeindesaal im 3. OG sichert, und richtet sich in G30 ein. Im Neubau G4 mietet sie weniger Flächen als gemäß Variante 1 an, und zwar im EG mit Gartenzugang. Jugendkeller und Nachtcafé bleiben in ihrer gegenwärtigen Form erhalten. Insgesamt werden uns gut 500 m² zur Verfügung stehen. Die übrigen Flächen im Altbau werden vermietet, dessen Instandsetzung weiterhin die Gemeinde zu leisten hat.
Variante 3 „Umzug“
Das gesamte Gemeindehaus B76/B76a/G30 wird meistbietend für 99 Jahre in Erbpacht gegeben. Aus dem Erlös für das Gebäude finanziert die Gemeinde einen eigenen Neubau auf G4. Vorrangiger Zweck des Neubaus ist die Schaffung einer neuen Bleibe, nachrangig die langfristige Erzielung von Mieteinnahmen, die u.a. für den Unterhalt des Kirchengebäudes benötigt werden. Als Bauherren schöpfen wir den erzielbaren Mehrwert des Grundstücks G4 ab. Die selbst genutzte Fläche kann veränderlichen Gemeindebedürfnissen angepasst werden. W87 bleibt als unversiegelte Freifläche erhalten. Die Sanierung des Gemeindehauses entfällt für uns aufgrund des Eigentümerwechsels.
Idee 4 „Umbau“
Die Gemeinde bleibt Eigentümerin des Gemeindehauses und nimmt daran Umbauten vor, die eine wesentlich teurere Vermietung ermöglichen. Sie nutzt weitaus weniger Flächen als bisher selbst und vermietet die anderen zu Höchstpreisen. Zusätzlich kann G4 oder W87 zur Bebauung verpachtet werden. Ziel dieser Idee, für die derzeit keine Realisierungs- oder Finanzierungsmöglichkeiten bekannt sind, ist der Verbleib der Immobilie in Toplage in unserem Besitz bei minimaler neuer Flächenversiegelung.